Agentur Xtrace
SEITENSPRUNG-EHEBRUCH

Seitensprung in einer Beziehung oder Ehebruch – Klärung und Konsequenzen

Wenn Sie in einer Ehe oder Partnerschaft leben und Anzeichen für Untreue, Fremdgehen oder eine Affäre Ihres Partners oder Ihrer Partnerin bemerken, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für diese sensible Angelegenheit – ein Klassiker der Detektivarbeit.

Wir bieten Ihnen diskrete und effiziente Ermittlungen, um Klarheit über das Verhalten Ihres Partners oder Ihrer Partnerin zu schaffen. Am Ende unserer Arbeit erhalten Sie nicht nur Gewissheit, sondern auch gerichtsverwertbare Beweise, die Sie bei einer möglichen Ehescheidung unterstützen.

Um Ihre Position zu stärken, ergänzen wir unseren Bericht mit aussagekräftigem Foto- und Videomaterial. Dabei legen wir größten Wert auf die nachweisbare Echtheit dieser Beweise, um Angriffe der Gegenseite – etwa mit der Behauptung, das Material sei manipuliert oder „fake“ – vor Gericht zuverlässig abzuwehren.
Seitensprung-Ehebruch

Scheidungsbeweis

Ein Privatdetekiv kann in Fällen eingesetzt werden, in denen die Ehe durch Untreue eines Partners so stark zerrüttet ist, dass eine Scheidung angestrebt wird. Wenn ein Ehebruch dazu führt, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, liegt ein Scheidungsgrund vor.

In der Regel wird der Partner, der den Ehebruch begangen hat, schuldig geschieden, was finanzielle Folgen, etwa beim Unterhalt, haben kann. Wichtig ist jedoch, dass nach Bekanntwerden des Ehebruchs zeitnah gehandelt wird, da ansonsten rechtlich von einer „Verzeihung“ ausgegangen werden könnte.
Neben Untreue können auch andere Scheidungsgründe den Einsatz eines Detektivs rechtfertigen.

Die anfallenden Detektivkosten können gemäß dem Verursacherprinzip vom schuldigen Ehepartner oder einem sogenannten Ehestörer zurückgefordert werden.

Unterhaltsstreitigkeiten

Im Bereich von Unterhaltszahlungen – sollten Sie bereits geschieden sein – führen wir Ermittlungen und den Beweis, ob Ihr ehemaliger Lebenspartner eine neue Partnerschaft eingegangen ist und/oder Vermögenswerte und/oder Einkommen verschleiert.

Sind Sie bereits geschieden und haben Zweifel, ob Ihr ehemaliger Partner eine neue Partnerschaft, Vermögenswerte oder Einkommen verschweigt, um Unterhaltszahlungen zu umgehen?
Wir führen gezielte Ermittlungen durch, um diese Sachverhalte aufzuklären und gerichtsfähige Beweise zu sichern.


Ausschnitt aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 23.10.2020: Sowohl nach § 94 Abs 2 ABGB wie auch nach § 68a Abs 3 EheG soll der Zuspruch von Unterhalt verhindert werden, wenn der Berechtigte eklatant gegen eheliche Gebote verstößt, und ein solcher Verstoß nach dem objektiven Gerechtigkeitsempfinden aller vernünftig denkenden Menschen mit dem Zuspruch von Unterhalt unvereinbar ist (RS0117457). Es wäre nämlich sittenwidrig, jenem Ehegatten, der schuldhaft die gebotene Ehegesinnung vermissen lässt, den finanziellen Vorteil aus der Ehe zu belassen, obwohl er selbst nicht zur Erfüllung der ihn treffenden ehelichen Verpflichtung bereit ist (RS0117457 [T1]). Selbst wenn die dem Unterhaltsberechtigten vorzuwerfenden Eheverfehlungen isoliert betrachtet eine Unterhaltsverwirkung begründen, darf es allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sich der Unterhaltspflichtige selbst ebenfalls in einer Weise verhalten hat, die eine fast vollkommene Aufgabe eines Ehewillens dokumentierte (RS0117457 [T2]).

Untreue in Lebensgemeinschaften

Unsere Dienstleistungen beschränken sich nicht auf Ehen. Auch in einer eingetragenen oder nicht eingetragenen Partnerschaft haben Sie ein berechtigtes Interesse, Klarheit darüber zu erlangen, ob Sie getäuscht oder betrogen werden. Wir ermitteln diskret, um Ihnen Gewissheit zu verschaffen.

Beratung auf Basis höchstgerichtlicher Entscheidungen

Wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung und stellen Ihnen aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Verfügung, die unter anderem folgende Themen behandeln:

  • Die Rolle von Seitensprüngen bei der Zerrüttung einer Ehe
  • Die unheilbare Zerrüttung der Ehe und deren Konsequenzen
  • Andere Eheverfehlungen, etwa freundschaftliche Beziehungen als schwere Verfehlung
  • Voraussetzungen für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft
  • Bedingungen für den Ersatz von Detektivkosten durch den Ehepartner oder Ehestörer

Bitte beachten Sie, dass unsere Beratung keine umfassende Rechtsberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ersetzen kann. Sollten Sie noch keine rechtliche Vertretung haben, unterstützen wir Sie gerne dabei, die passende Expertin oder den passenden Experten zu finden.

Interview im ORF und unser Netzwerk

Aufgrund eines vorhandenen und über viele Jahre aufgebauten Netzwerkes kann Ihnen im Bedarfsfall auch eine kompetente und auf Ihren Fall spezialisierte Rechtsvertretung und/oder psychologische Beratung empfohlen werden.