Agentur Xtrace
SEITENSPRUNG-EHEBRUCH

Seitensprung-Ehebruch-Fremdgehen und deren Konsequenz Ehescheidung

Sollten Sie in einer Ehe oder sonstigen Partnerschaft leben und es Hinweise auf Untreue, Fremdgehen Ihres Ehepartners oder Lebensgefährten geben, sind Sie bei uns mit diesem klassischen Thema der Detektivarbeit richtig!

Wir klären diskret und effizient den Seitensprung oder die Affäre Ihres Partners auf. Am Ende werden Sie durch unsere Observationen und Ermittlungen Gewissheit und, falls gewünscht, gerichtsfähige Beweise haben.

Da Bilder in der Regel mehr aussagen als tausend Worte, legen wir unserem Bericht aussagekräftiges Foto- und Videomaterial bei. Hierbei achten wir darauf, dass deren Authentizität gegeben und nachweisbar ist. Der Grund dafür ist, von der Gegenseite vor Gericht mit der Behauptung, die Bilder sind ge- oder verfälscht, also „fake“, nicht angreifbar zu sein.

Seitensprung-Ehebruch

Scheidungsbeweis

Ein Privatdetektiv wird eingesetzt, falls die Ehe durch das Fremdgehen eines Ehepartners derart zerrüttet ist, sodass eine Ehescheidung angestrebt wird. Sollte durch einen Ehebruch die Ehe so tief zerrüttet sein, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, liegt ein Scheidungsgrund vor.

Der den Ehebruch begehende Partner wird in der Regel schuldig geschieden – dies kann wiederum finanzielle Aspekte (Unterhalt) beeinflussen. Zu beachten ist jedoch, dass ab Kenntnis des Ehebruchs relativ zeitnah gehandelt werden muss, denn sonst tritt die “Verzeihung” ein.

Es kann allerdings auch andere Scheidungsgründe als Fremdgehen geben, die den Einsatz einer Detektei rechtfertigen.
Für die anfallenden Detektivkosten gilt das Verursacherprinzip und können diese gegen den Verursacher, das heißt Ihren Ehepartner, aber auch den Ehestörer zurückgefordert werden.

Unterhalt

Im Bereich von Unterhaltszahlungen – sollten Sie bereits geschieden sein – führen wir Ermittlungen und den Beweis, ob Ihr ehemaliger Lebenspartner eine neue Partnerschaft eingegangen ist und/oder Vermögenswerte und/oder Einkommen verschleiert.

Ausschnitt aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 23.10.2020:

Sowohl nach § 94 Abs 2 ABGB wie auch nach § 68a Abs 3 EheG soll der Zuspruch von Unterhalt verhindert werden, wenn der Berechtigte eklatant gegen eheliche Gebote verstößt, und ein solcher Verstoß nach dem objektiven Gerechtigkeitsempfinden aller vernünftig denkenden Menschen mit dem Zuspruch von Unterhalt unvereinbar ist (RS0117457). Es wäre nämlich sittenwidrig, jenem Ehegatten, der schuldhaft die gebotene Ehegesinnung vermissen lässt, den finanziellen Vorteil aus der Ehe zu belassen, obwohl er selbst nicht zur Erfüllung der ihn treffenden ehelichen Verpflichtung bereit ist (RS0117457 [T1]). Selbst wenn die dem Unterhaltsberechtigten vorzuwerfenden Eheverfehlungen isoliert betrachtet eine Unterhaltsverwirkung begründen, darf es allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sich der Unterhaltspflichtige selbst ebenfalls in einer Weise verhalten hat, die eine fast vollkommene Aufgabe eines Ehewillens dokumentierte (RS0117457 [T2]).

Lebensgemeinschaft

Selbstverständlich ermitteln und observieren wir nicht nur im Falle einer aufrechten Ehe. Auch in einer Beziehung oder Lebensgemeinschaft, eingetragen oder nicht, haben Sie ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, ob Sie hintergangen und betrogen werden oder nicht.

Höchstgerichtliche Entscheidungen

Wir können Sie sehr gerne beraten und Ihnen die aktuellsten Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) übermitteln, die u. a. Folgendes thematisieren:

  • Wieweit ein Seitensprung zur Zerrüttung einer Ehe beträgt;
  • die (unheilbare) Zerrüttung der Ehe und deren Folgen sowie weitere Eheverfehlungen (z. B. freundschaftliche Beziehung als schwere Eheverfehlung);
  • wann liegt eine Lebensgemeinschaft vor;
  • unter welchen Voraussetzungen kann der Ersatz der Detektivkosten vom Ehepartner/in oder Ehestörer/in eingefordert werden.

Unsere beratende Übermittlung höchstgerichtlicher Entscheidungen kann eine profunde Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Sollten Sie über keine Rechtsvertretung verfügen, die in diesem Bereich spezialisiert ist, helfen wir gerne, die für Sie richtige zu finden.

Interview im ORF und unser Netzwerk

Aufgrund eines vorhandenen und über viele Jahre aufgebauten Netzwerkes kann Ihnen im Bedarfsfall auch eine kompetente und auf Ihren Fall spezialisierte Rechtsvertretung und/oder psychologische Beratung empfohlen werden.