Grundsätzlich berechnet sich das Honorar aus Stundensatz, Kilometergeld und Spesen. Eine Detektiv-Stunde beginnt generell bei EUR 75 pro DetektivIn. Sehr gerne übermitteln wir zur Orientierung nach Kontaktaufnahme eine detaillierte Aufstellung und die Konditionen. Es können auftragsabhängige Honorarvereinbarungen oder Pauschalsätze getroffen werden.
Aus Gründen der Transparenz und der Kostensicherheit legen wir gemeinsam mit Ihnen ein erstes Kostenlimit fest. Die Möglichkeiten der Bezahlung sind mittels Banküberweisung, Barzahlung, Bankomatkarte, Kreditkarte oder PayPal.
Detektivkosten sind Rechtsverfolgungskosten, für die das Verursacherprinzip gilt und daher können Sie die Kosten eines Detektivs, wie auch zum Beispiel die Kosten für Rechtsanwälte und Sachverständige, vom Verursacher zurückfordern. Wir beraten Sie gerne, ob und in welchem Umfang dies in Ihrem Fall möglich ist.
Wie hoch sind die Kosten für einen Detektiv im Fall des “Fremdgehens” oder einer anderen die Ehe-oder Lebensgemeinschaft zerrüttenden Handlung? Im Falle eines Ehebruch können die Kosten eines Detektivs auch beim Ehestörer eingefordert werden, vorausgesetzt diesem war die Ehegemeinschaft nicht bekannt. Zur Orientierung können wir sehr gerne Urteile des Obersten Gerichtshofes übermitteln, die den Ersatz von Detektivkosten bei Ehebruch thematisieren.
In der Relation zu dem gewonnenen Mehrwert – das sind gerichtsfähige Beweise, beschaffene Informationen oder einfach nur Gewissheit – sind die Detektivkosten als gering anzusehen. Im Wirtschaftsleben stehen die Kosten eines Berufsdetektivs in keiner Relation zu dem abgewendeten oder möglichen Schaden!
1. Bezirk, Kärntnerringhof
1010 Wien, Kärntner Ring 5-7
Bezirke Mödling – Baden
2332 Hennersdorf bei Wien, Dr. Koralevsky-Gasse 8