Strafrechtliche Ermittlungen im privaten und geschäftlichen Umfeld
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 129(1) Z2 der Gewerbeordnung sind Berufsdetektive zur Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen befugt.
Gemäß § 129(1) Z3 der Gewerbeordnung sind Berufsdetektive zur Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen Verfahrens befugt.
Gemäß § 129(1) Z4 der Gewerbeordnung dürfen Berufsdetektive den Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe sowie den Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen ausforschen.
Laut § 80(1) Strafprozessordnung ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt, wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt.
§ 80(2) Strafprozessordnung: Wer aufgrund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführt, unmittelbar zuvor ausgeführt hat oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet wird, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
In den nach folgenden Strafrechtsbereichen ermitteln wir gerichtsrelevante Beweise und betreiben die Ausforschung von Zeugen. Am Ende unserer Erhebungen steht ein gerichtsverwertbarer, detaillierter und aussagekräftiger Bericht. Da wir große Erfahrung im Anzeigewesen haben, legen wir gegebenenfalls eine Anzeige selbst oder untersützen Sie dabei.
Strafrechtsdelikte im Privatbereich
Wir klären eine Vielzahl von Straftatbeständen im privaten Umfeld auf, darunter:
Gewalt- und Gefährdungsdelikte: Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Raufhandel, Entführung und Freiheitsentziehung.
Bedrohung und Zwang: Nötigung, gefährliche Drohungen und Erpressung.
Psychische Belastungen: Stalking, Mobbing, Psychoterror sowie der neue Straftatbestand Cybermobbing.
Rufschädigung: Üble Nachrede, Beleidigung und Verleumdung.
Betrug und Täuschung: Betrug, Untreue, Täuschung, Ehetäuschung und Partnerschaftstäuschung.
Familienrechtliche Delikte: Kindesentziehung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Unterschiebung eines Kindes, Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung.
Misshandlung und Vernachlässigung: Quälen, Vernachlässigen oder Überanstrengen von unmündigen, jüngeren oder wehrlosen Personen sowie Tierquälerei.
Eigentumsdelikte: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Sachentziehung, Unterschlagung und Veruntreuung.
Gefährdungsdelikte: Gemeingefährdung, unterlassene Hilfeleistung und Wucher.
Verletzung rechtlicher Pflichten: Falsche Beweisaussagen, Amtsanmaßung und Schädigung von Gläubigerinteressen.
Strafrechtlich relevante Delikte im Unternehmensbereich
Im geschäftlichen Kontext decken wir folgende Straftatbestände auf:
Geheimnisverrat: Verletzung oder Ausspähen (Spionage) von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.
Korruption und Untreue: Bestechung, Korruption und Untreue.
Betrug und finanzielle Delikte: Betrug, Diätenbetrug, Spesenbetrug, Versicherungsbetrug und Schädigung von Gläubigerinteressen.
Eigentumsdelikte: Diebstahl, Unterschlagung und Veruntreuung.
Sabotage und Beschädigung: Sabotage, Sachbeschädigung und Datenbeschädigung.
Psychische Belastungen: Mobbing, Psychoterror und Cybermobbing.
Rufschädigung: Üble Nachrede, Verleumdung und Kreditschädigung.
Erpressung und Bedrohung: Gefährliche Drohungen und Erpressung.
Spezialfall: Versicherungsbetrug
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender Straftatbestand mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Institutionen.
Wir setzen professionelle Ermittlungsmethoden ein, darunter Observationen, Befragungen von Auskunftspersonen und Beweissicherung, um zu klären, ob ein gemeldeter Schadensfall tatsächlich eingetreten ist, teilweise zutrifft, falsch dargestellt wurde oder gänzlich erfunden ist.
Zeugensuche als Unterstützung zur Aufklärung im Strafprozess
Im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens sucht unser Detektivbüro Zeugen, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen können. Deren Aussage könnte entscheidend sein, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und eine gerechte Verhandlung sicherzustellen.