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PRE-EMPLOYMENT SCREENING

Pre-Employment-Screening: Ihr Schlüssel zu einer sicheren und leistungsstarken Belegschaft

Rechtsgrundlagen

mitarbeiterkontrolle

Ausgangslage

In der heutigen wettbewerbsintensiven Geschäftswelt ist ein effektives Pre-Employment Screening im Bereich der Personalbeschaffung (Recruiting) unerlässlich, um zuverlässige und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.
Durch eine gründliche Überprüfung potenzieller Kandidaten stellen Sie sicher, dass Ihre Belegschaft den höchsten Standards entspricht.

Warum ist Pre-Employment-Screening so wichtig?

  • Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten:
Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter vor potenziellen Risiken. Durch Hintergrundüberprüfungen können Sie Personen mit problematischen Vorgeschichten identifizieren und so ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen.

  • Qualifikationen und Erfahrungen verifizieren:
Stellen Sie sicher, dass Ihre neuen Mitarbeiter über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen. Durch die Überprüfung von Bildungsabschlüssen, Zertifikaten, Arbeitszeugnissen und früheren Beschäftigungsverhältnissen treffen Sie fundierte Einstellungsentscheidungen.

  • Unternehmensreputation schützen:
Bewahren Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens. Durch sorgfältige Hintergrundüberprüfungen vermeiden Sie es, Mitarbeiter einzustellen, die Ihrem Unternehmen Schaden zufügen könnten.

  • Gesetzliche und regulatorische Anforderungen erfüllen:
Vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und einen Glaubwürdigkeitsverlust. In vielen Branchen sind bestimmte Überprüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

  • Mitarbeiterfluktuation reduzieren:
Finden Sie die richtigen Mitarbeiter für Ihr Unternehmen. Durch eine sorgfältige Auswahl können Sie die Mitarbeiterfluktuation reduzieren und Kosten für Neueinstellungen und Schulungen sparen.

Die Vorteile im Überblick

Rechtliche Voraussetzungen

Pre-Employment-Screening ist in Österreich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zulässig.
Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass die durchgeführten Maßnahmen rechtmäßig, fair und verhältnismäßig sind.

Bewerber müssen über die Art und den Umfang des Pre-Employment-Screening informiert werden und zustimmen.
Sie haben das Recht, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu erhalten.
Sollte keine Zustimmung erfolgen, sollte sich der potentielle Arbeitgeber die Frage stellen, warum keine Transparenz vom Bewerber gewünscht ist.

Fazit

In Diskussionen über die Vor- und Nachteile von Einstellungsüberprüfungen wird manchmal das Argument vorgebracht, dass solche Überprüfungen Bewerber unter Generalverdacht stellen und ein Klima des Misstrauens fördern. Für uns ist es eher eine Frage der Pflicht und verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Diejenigen, die Bewerberüberprüfungen als Zeichen des Misstrauens wahrnehmen, übersehen zwei zentrale Verantwortlichkeiten eines Arbeitgebers.
Erstens sind Arbeitgeber in der Regel Unternehmen, die einer Sorgfaltspflicht unterliegen. Diese Sorgfalt muss auch bei der Personalauswahl angewendet werden, um Schäden für das Unternehmen oder seine Kunden zu vermeiden.
Zweitens hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber den bestehenden Mitarbeitern. Er muss sicherstellen, dass Neueinstellungen kein Risiko für die bereits im Unternehmen tätigen Personen darstellen.

Die entscheidende Frage, ob ein Arbeitgeber diesen Verpflichtungen nachkommt, indem er den Aussagen eines Bewerbers blind vertraut, ist zu verneinen.

Daher sind Überprüfungen kein Ausdruck von allgemeinem Misstrauen, sondern vielmehr eine Bestätigung, dass ein Arbeitgeber seinen Pflichten verantwortungsbewusst nachkommt.

Ein umfassendes Pre-Employment-Screening ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Es ermöglicht Ihnen, eine leistungsstarke und zuverlässige Belegschaft aufzubauen, die zum Erfolg Ihres Unternehmens beiträgt.
Zum Thema Bewerberüberprüfung in Österreich kann das Standardwerk Pre-Employment-Screening: Ein risikobasierter Praxisleitfaden zur Bewerberüberprüfung im Personalauswahlverfahren der Kollegen Mag. Maier und Mag. Schweitzer empfohlen werden.