Agentur Xtrace
VERMISSTENSUCHE

Suche nach vermissten Personen

Rechtsgrundlage

Laut §129(1) Z. 4 Gewerbeordnung obliegt ausschließlich Berufsdetektiven die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen.

Aufspüren von verschollenen Personen

Sofern ein berechtigtes rechtliches Interesse vorliegt, übernehmen wir die Aufgabe, den aktuellen Status von verschollenen bzw. vermissten Personen zu klären – insbesondere, ob diese noch am Leben sind oder bereits verstorben sind.

Dies kann beispielsweise in Erbschaftsangelegenheiten, bei der Klärung von Familienverhältnissen oder im Rahmen rechtlicher Streitigkeiten von großer Bedeutung sein.
Unser Ziel ist es, unseren Auftraggebern verlässliche und präzise Informationen zu liefern, die sie für ihre weiteren Schritte benötigen. Dabei gehen wir mit größter Sorgfalt vor und berücksichtigen die Sensibilität solcher Nachforschungen, um sicherzustellen, dass alle Ermittlungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und ethischen Standards durchgeführt werden.


Auf Wunsch unserer Kunden erweitern wir unsere Recherchen über die reine Statusklärung hinaus und bieten zusätzliche Dienstleistungen an, die tiefergehende Einblicke ermöglichen. Zu diesen ergänzenden Ermittlungen gehören:

  • Die Feststellung des Ablebensgrundes: Falls eine Person verstorben ist, können wir die Todesursache ermitteln, sofern entsprechende Informationen verfügbar sind. Dies kann etwa bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder Versicherungsfragen relevant sein, um Klarheit über die Umstände des Todes zu schaffen.
  • Die Rekonstruktion der Lebensumstände der verstorbenen Person: Wir recherchieren detailliert, wie die betreffende Person gelebt hat – dazu gehören Aspekte wie Wohnorte, berufliche Tätigkeiten, soziale Verhältnisse oder familiäre Beziehungen. Diese Informationen können helfen, ein vollständiges Bild der Vergangenheit zu zeichnen, das für unsere Auftraggeber von Nutzen ist.
  • Die Überprüfung des Wahrheitsgehalts von Aussagen über die verstorbene Person: Besonders in historisch sensiblen Kontexten, wie etwa im Zusammenhang mit der NS-Zeit, prüfen wir die Richtigkeit von Behauptungen oder Erzählungen, die über die verstorbene Person kursieren. Hierbei setzen wir auf gründliche Recherchen, Archivdokumente und gegebenenfalls die Einbindung von Experten, um verlässliche Ergebnisse zu liefern und Unklarheiten oder Falschaussagen aufzuklären.


Mit diesen umfassenden Leistungen unterstützen wir unsere Kunden dabei, nicht nur den Status einer Person zu klären, sondern auch ein tieferes Verständnis für deren Leben und die damit verbundenen Umstände zu gewinnen.

Unsere Arbeit ist geprägt von Diskretion, Präzision und einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein, insbesondere wenn es um so persönliche und oft emotionale Themen geht.