Wenn der Verdacht besteht, dass Untreue als strafrechtlich relevanter Tatbestand gemäß dem österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) vorliegt, können unsere erfahrenen Berufsdetektive Ihnen dabei helfen, diesen Sachverhalt aufzuklären und die notwendigen Beweise zu sichern.
In Österreich ist Untreue gemäß § 153 StGB ein Vermögensdelikt, das dann vorliegt, wenn jemand vorsätzlich fremdes Vermögen, das ihm anvertraut wurde, missbraucht oder die damit verbundenen Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht.
Dies kann beispielsweise im geschäftlichen Kontext durch Unterschlagung, unberechtigte Verfügung über Firmenvermögen oder in privaten Situationen durch den Missbrauch einer Vollmacht geschehen.
Unsere Detektive unterstützen Sie dabei, solche Vorfälle zu untersuchen, die Tatbestandsmerkmale zu klären und die Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung zu schaffen.
Unsere Arbeit beginnt mit einer eingehenden Analyse Ihres Falles. Wir nehmen Ihre Schilderungen, etwa über ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, verschwundenes Vermögen oder verdächtiges Verhalten einer bevollmächtigten Person, genau unter die Lupe.
Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen des österreichischen Strafrechts, insbesondere die Notwendigkeit, Vorsatz und Schadenszufügung nachzuweisen.
Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Ziele der Ermittlungen fest: Soll der Schaden dokumentiert, die Identität des Täters bestätigt oder die Beweislage für eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden? Auf dieser Basis entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären.
Unsere Berufsdetektive setzen dabei eine Vielzahl bewährter Methoden ein, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben in Österreich stehen.
Dazu gehören etwa die diskrete Observation von Verdächtigen, um deren Aktivitäten und Kontakte zu überprüfen sowie die Befragung von Zeugen oder Auskunftspersonen, die relevante Informationen liefern könnten.
Besonders im Fokus steht die Dokumentation von Beweisen, die den Nachweis der Vermögensschädigung und des Missbrauchs der anvertrauten Befugnisse erbringen – entscheidende Elemente, um den Tatbestand der Untreue gemäß § 153 StGB zu untermauern.
Die Ergebnisse unserer Ermittlungen fassen wir in einem detaillierten Bericht zusammen, der alle gesammelten Fakten, Beobachtungen und Beweismittel – wie Protokolle, Fotografien oder schriftliche Nachweise – enthält. Dieser Bericht ist so aufbereitet, dass er bei Bedarf direkt den Strafverfolgungsbehörden oder einem Rechtsanwalt übergeben werden kann, um eine Anzeige zu stützen oder ein Gerichtsverfahren vorzubereiten.
Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Arbeit nicht nur präzise und zuverlässig ist, sondern auch den strengen rechtlichen Anforderungen in Österreich entspricht, damit Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen können.
Ob es sich um Untreue im Unternehmenskontext, etwa durch einen Geschäftsführer oder Mitarbeiter, oder um private Fälle handelt, wie den Missbrauch von anvertrautem Geld oder einer Vermögensverwaltung – unsere Berufsdetektive bieten Ihnen eine professionelle und diskrete Unterstützung.
Kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können, den Verdacht auf Untreue im strafrechtlichen Sinne aufzuklären und Ihre rechtlichen Interessen in Österreich zu wahren!
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