Die Profession des Detektiv in Österreich trägt die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv.
Dies im Gegensatz zu der in vielen Ländern üblichen Bezeichnung Privatdetektiv und soll diese Betitelung hervorheben, dass der Detektivberuf in Österreich – wieder im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – kein freies, sondern ein gebundenes, genehmigungspflichtiges Gewerbe ist. Die Begründung dafür ist, dass ein Detektiv Ermittlungen und Observationen in unter Umständen sehr sensiblen Bereichen durchführen muss.
Um als Detektiv tätig sein zu können, ist es neben einer bestimmten Anzahl an Praxisjahren erforderlich, eine qualitativ hochwertige Prüfung abzulegen. Das Gewerbe des Berufsdetektiv ist in der Gewerbeordnung geregelt und ein Teilgewerbe des Sicherheitsgewerbes.
Der Firmeninhaber der Detektei Agentur Xtrace e. U. für Detektiv- und Sicherheitsoperationen, Ing. Andreas H. Nehyba ist seit über 20 Jahren als Berufsdetektiv in Österreich tätig und ist gemäß §22 Abs. 3 Gewerbeordnung dazu legitimiert, aufgrund der erfolgreich abgelegten Befähigungsprüfung das vom Wirtschaftsministerium erschaffene Gütesiegel „STAATLICH GEPRÜFTER BERUFSDETEKTV“ zu verwenden.
In unserem GLOSSAR finden Sie Fachausdrücke und Informationen rund um eine Auftragserteilung. Auf der Seite OBSERVATION wird alles rund um professionelle Beobachtungen von Zielpersonen erklärt.
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